Mitgliederbrief – Update: Trainingsbetrieb/Mitgliedsbeiträge

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern,

 

ab Montag, den 25.05.2020 ist das Training in den Sporthallen der unter Einhaltung aller Vorgaben der Thüringer Verordnung zur Freigabe beschränkter Bereiche möglich.

Voraussetzung dafür ist die Vorlage des Infektionsschutzkonzeptes unseres Vereins, dass auf jede Sportgruppe speziell bezogen ist. Dieses Konzept werden wir umgehend erarbeiten und unseren Trainerinnen und Trainern zur Verfügung stellen.

Das Training darf in kleinen Gruppen stattfinden, als Richtlinie gilt für einen Sportler die Fläche von 20m² unter Einhaltung der Abstandsregeln von 1,50m. Der Abstand von 1,50m muss kontrollierbar bleiben. Der DOSB empfiehlt deshalb Gruppenstärken von 5 Personen, diese kann leicht nach oben abweichen. Insgesamt dürfen sich in der Laufhalle somit maximal 50 Personen aufhalten.

Für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes sind wir als Vorstand verantwortlich, wir beauftragen damit unsere Trainerinnen und Trainer.

Um alle Vorgaben einzuhalten und die Trainingszeiten sinnvoll zu planen, werden wir den Trainingsbetrieb schrittweise beginnen.

Ab dem 25.05.2020 trainieren die Trainingsgruppen Schwuchow, Felke, May, Groenewold sowie die Seniorengruppe.

Am 02.06.2020 steigen die Trainingsgruppen Gürbig/ Strobel, Röppnack und aus der Kinderleichtathletik die Trainingsgruppe Plontke ein, sowie unsere Studentengruppe ein.

In der Woche darauf, ab 08.06.2020, fangen die Kinder in der Kinderleichtathletik wieder an zu trainieren.

Zu den entsprechenden Zeiten und Orten werden Sie von den jeweiligen Trainern zeitnah in Kenntnis gesetzt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Training nicht immer in der gewohnten Intensität gewährleistet werden kann. Die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes wäre dann unmöglich. Halten Sie sich bitte an die Hinweise, die die verantwortlichen Trainerinnen und Trainer ihren Sportlern bzw. deren Eltern geben.  

 

Die Umkleideräume und Duschen können vorläufig nicht genutzt werden.

Die Nutzung der sanitären Anlagen wird möglich sein.

 

 

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie auch in dieser schwierigen Zeit zu unserem Leichtathletikverein stehen. Es gab eine Anfrage zum Vereinsbeitrag, auf diese möchten wir hier eingehen.

 

Zitat Landessportbund Thüringen: „Müssen Mitgliedsbeiträge rückerstattet werden? Der Mitgliedsbeitrag wird für die Mitgliedschaft im Verein entrichtet. Das klassische Mitgliedschaftsverhältnis zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Mitglieder nicht für den Erhalt einer konkreten Leistung zahlen – wie etwa im Fitnessstudio. Die Mitgliedschaft im Sportverein ist durch das Leben gemeinsamer Werte, Mitbestimmungsrechte, Ehrenamt und Miteinander geprägt. Der Training- und Wettkampfbetrieb ist das gemeinsame Ziel, das man verfolgt. Durch den (vorrübergehenden) Ausfall des Trainingsbetriebes löst sich nicht der Verein automatisch auf. Damit bleibt auch die Mitgliedschaft bestehen. So lange die besteht, ist Mitgliedsbeitrag zu zahlen.“

 

Eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages ist rechtlich nicht möglich. Sie ist nur möglich, wenn die Mitgliederversammlung dies beschließt. Wir werden zur nächsten Mitgliederversammlung die Höhe des Mitgliedsbeitrages zur Diskussion stellen.

Für den Fall, dass Mitglieder aus diesem Grund Ihre Vereinsmitgliedschaft zum 30.06.2020 kündigen möchten, denken Sie an die Kündigungsfrist zum 31.05.2020.

Wir würden uns jedoch freuen, wenn die Mitglieder in dieser Situation weiter zu Ihrem Verein stehen und gemeinsam den Neustart beginnen.  

 

Wir freuen uns auf den baldigen Wiederbeginn des Trainings und wünschen Ihnen Gesundheit. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder an uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

der Vorstand des LC Jena

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