1. Regelung
Ab sofort gilt: Wer ohne Mitgliedschaft und ohne ein im Voraus vereinbartes Probetraining am Training teilnimmt, ist verpflichtet, eine Strafzahlung in Höhe des Jahresbeitrags zu leisten. Diese Regelung dient der Fairness und der Sicherstellung, dass alle Teilnehmer ihren Beitrag zum Verein leisten.
2. Rechtsgrundlage
Diese Regelung stützt sich auf die Satzung des Vereins sowie die Bestimmungen des deutschen Vereinsrechts nach § 21 ff. BGB. Gemäß der Satzung haben nur Mitglieder das Recht, die Angebote des Vereins in Anspruch zu nehmen, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Ausnahme (z. B. ein Probetraining) vereinbart.
Darüber hinaus erlaubt das Hausrecht des Vereins, die Teilnahmebedingungen für das Training festzulegen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen. Die Einforderung einer Strafzahlung erfolgt dabei im Rahmen des zivilrechtlichen Schadensersatzes und dient der Abgeltung der entstandenen Nutzungsvorteile.
3. Probetraining-Prozess
Ein Probetraining kann unkompliziert über die Geschäftsstelle oder die verantwortlichen Trainer/Koordinatoren vereinbart werden. Interessierte Personen müssen sich im Voraus anmelden und erhalten eine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme. Ohne diese Bestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich.
4. Übergangszeit
Um allen eine faire Chance zu geben, endet die Übergangszeit am 31. Januar 2025. Bis zu diesem Datum besteht die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft abzuschließen oder ausstehende Beiträge zu regeln. Nach Ablauf der Frist wird die oben genannte Regelung konsequent umgesetzt.
5. Gründe für die Regelung
- Fairness: Mitglieder tragen durch ihren Beitrag dazu bei, die Infrastruktur, Trainer und Veranstaltungen des Vereins zu finanzieren. Die Teilnahme am Training ohne Mitgliedschaft würde die anderen Mitglieder unfair belasten.
- Kostenkontrolle: Der Verein hat laufende Kosten, die gedeckt werden müssen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass alle Nutzer der Vereinsangebote ihren fairen Beitrag leisten.
- Versicherungsgründe: Nur registrierte Mitglieder oder genehmigte Probetrainings-Teilnehmer sind über den Verein versichert. Die Regelung sorgt dafür, dass alle Teilnehmer im Schadensfall abgesichert sind.
- Organisatorische Sicherheit: Eine klare Regelung sorgt für Transparenz und reduziert Unklarheiten im Trainingsbetrieb.
6. Kontrollen und Umsetzung
Zur Einhaltung der Regelung werden regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Teilnehmer, die keine Mitgliedschaft nachweisen können oder kein genehmigtes Probetraining vorweisen, werden aufgefordert, den Jahresbeitrag zu zahlen.
7. Strafzahlung und Durchsetzung
Die Strafzahlung wird in Form einer Rechnung erhoben, die entweder per Post oder digital zugestellt wird. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, behält sich der Verein vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Wiederholte Verstöße können darüber hinaus zum Ausschluss aus dem Training führen.
8. Datenschutz
Im Rahmen der Kontrollen und Verwaltung der Mitgliedschaften werden personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet.
9. Härtefallregelung
In besonderen Fällen, wie z. B. finanziellen Schwierigkeiten, kann eine Ausnahme oder eine Ermäßigung direkt bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Ein formloser Antrag ist ausreichend, um die Situation zu schildern.
10. Kommunikationswege
Die Geschäftsstelle ist während der üblichen Sprechzeiten erreichbar:
📍 Anschrift:
LC Jena e.V.
Wöllnitzer Straße 40
07749 Jena